Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte

Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte | Übertragende Sanierung

Spezialisten für Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht

Unsere Beratung garantiert die Einhaltung wichtiger Fristen.

Der Begriff der Insolvenz erweckte bisweilen den Eindruck, dass sich das Verfahren auf eine Gesamtvollstreckung beschränkt, bei der das schuldnerische Vermögen vollumfänglich zur Bedienung der Gläubigerforderungen verwertet wird.

Tatsächlich bietet die Insolvenz jedoch vor allem auch Chancen für eine nachhaltige Sanierung durch Erhalt des wesentlichen Vermögens.
Von uns erfahren Sie, welche Perspektiven das Insolvenzverfahren für eine gelungene Sanierung Ihres Unternehmens bereitstellt.

Die zentrale Stellung für eine insolvenzrechtliche Sanierung nimmt der sogenannte Insolvenzplan ein.

Dieser sieht für die Gläubiger bindende Bestimmungen zur wirtschaftlichen Sanierung des schuldnerischen Unternehmens vor. Häufig kommt dieser im Eigenverwaltungsverfahren zur Anwendung und wird vom schuldnerischen Unternehmen selbst vorgelegt. Daneben besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung.

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Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte

Vorteil des Insolvenzplanverfahrens ist die Möglichkeit, dass eine Sanierung Ihres Unternehmens erfolgen kann, ohne dass die Vermögenswerte zwingend verwertet werden müssen.

Im Mittepunkt des -selbstverständlich auch für natürliche Personen in Betracht kommenden- Insolvenzplanverfahrens steht insbesondere die finanzwirtschaftliche Sanierung. Durch das Insolvenzplanverfahren können Regelungen abseits der Insolvenzordnung gefunden werden. In diesem Zuge können beispielsweise Vereinbarungen zur Verfahrensabwicklung, Verwertung der Insolvenzmasse, Befriedigung der Insolvenzgläubiger (wie Stundungen oder Verzichte) vereinbart werden. Aufgrund dieser auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmen kann eine schnellere und vollumfänglichere Sanierung erreicht werden.

Im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren kann die Befriedigung der Gläubiger beim Insolvenzplanverfahren auch aus den künftig erwirtschafteten Erträgen des Unternehmens und gerade nicht aus der Verwertung dessen Vermögens erfolgen.

Wir beraten und begleiten Sie bei der Einleitung des Insolvenzplanverfahrens sowie der sich anschließenden Durchführung anhand von speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmen.

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Die übertragende Sanierung

Ein weiterer Weg, Ihr Unternehmen erfolgreich neu aufzustellen, ist die übertragende Sanierung. Insbesondere sofern das Konzept eines Insolvenzplans für Ihr Unternehmen nicht passen sollte, sollte eine übertragende Sanierung in Betracht gezogen werden.

Wir erläutern Ihnen die Vorteile einer übertragenden Sanierung, und wie sie in Ihrer aktuellen Situation am besten vollzogen werden kann.

Im Rahmen der übertragenden Sanierung werden die Vermögensgegenstände des insolventen Unternehmens in ihrer Gesamtheit an eine juristische oder natürliche Person mit dem Ziel der Restrukturierung veräußert. Hierbei wird der noch rentable Teil des Unternehmens an einen neuen Rechtsträger (häufig eine juristische Person) verkauft und übertragen.

Diese sogenannte „Auffanggesellschaft“ übernimmt dabei jedoch nicht die Altschulden des insolventen Unternehmens wie dies außerhalb des Insolvenzverfahrens regelmäßig der Fall wäre. Die nicht rentablen Teile des Unternehmens sowie dessen Schulden verbleiben vielmehr im insolventen Unternehmen. Aus dem Kaufpreis des veräußerten Teils werden sodann die Gläubiger quotal bedient.

Die Vorteile der übertragenden Sanierung werden vor allem bei inhabergeführten Unternehmen deutlich.
Bei diesen sind das notwendige Know-How sowie die Kundenkontakte mit der Person des Inhabers verbunden. Sofern ein Unternehmen vor dem wirtschaftlichen Aus steht, gilt es zu klären, ob und wie der Inhaber sein Unternehmen trotzdem weiter fortführen kann.

Der Verkauf unternehmenseigener Vermögensgegenstände scheidet nach Eintritt der finanziellen Schieflage (und noch vor der Insolvenz) in der Regel aus, da der Geschäftsführung aber auch einer etwaigen neu durch den Inhaber gegründeten Auffanggesellschaft anderenfalls erhebliche Haftungsrisiken drohen. Allerdings bietet sich eine Veräußerung an eine solche innerhalb des Insolvenzverfahrens im Wege der übertragenden Sanierung an, da vor allem die Geschäftskontakte regelmäßig nicht am schuldnerischen Unternehmen selbst. Sondern vielmehr mit dem Inhaber verbunden sind.

In den meisten Fällen wirkt bei dem Verkauf die Position des Inhabers gegenüber anderen Investoren sogar begünstigend. Denn der Inhaber hat durch seine bisherige Tätigkeit einen wesentlich besseren Überblick über das zum Verkauf stehende Unternehmen als die übrigen Interessenten, sodass ein Verkauf wesentlich schneller abgewickelt werden kann. Auf diese Weise kann der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb schützen und das meist eilbedürftige Insolvenzverfahren zügig durch eine übertragende Sanierung beenden.

Damit eine übertragende Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens Erfolg hat, bedarf es einer gründlichen Planung des Verfahrens und dessen zeitiger Einleitung sowie einer Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter „auf Augenhöhe“.  All dies können wir durch unsere Beratung, unsere hervorragende Vernetzung und die langjährigen Erfahrungen unserer Kanzlei gewährleistet.