Corona · Wichtige Hinweise zur aktuellen Situation
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat neben seinen medizinischen Verläufen und den Eingriffen in das Privatleben bereits nach wenigen Tagen erhebliche negative Auswirkungen auf viele Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Immer mehr Unternehmen geraten in Liquiditätsengpässe in Folge ausbleibender Aufträge und laufen schon jetzt Gefahr, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Um dies zu verhindern, sieht das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) rückwirkend zum 01. März 2020 eine Regelung vor, wonach die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden soll. Die straf- und haftungsbewährte Antragspflicht kann vorerst entfallen, wenn der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen des Coronavirus beruht und wenn Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
Weitere Gesetzesänderungen
Die aufgrund der COVID-19-Pandemie mittlerweile in Kraft getretenen Regelungen gehen darüber jedoch noch hinaus. Im Kern betrifft dies:
– den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld
– steuerliche Liquiditätshilfen
– Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung von Unternehmen
– Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Die hieraus resultierenden Folgen sind für viele Unternehmen jedoch noch unklar, da die genauen Inhalte der Regelungen erst vor kurzem bekannt wurden. Daher hier das Wichtigste kurz zusammengefasst: